Teilnahmebedingungen PartnerPlusBenefit (AGB)

Druckversion Teilnahmebedingungen (AGB)
10.04.2024
Herausgeber:
Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft
Abteilung Key Account Management Firmen
Die Teilnahmebedingungen

1.  Die Teilnahmebedingungen
Das Firmenbonusprogramm PartnerPlusBenefit belohnt Ihre Treue als Firmenkunde. Sie sammeln auf Ihren geschäftlichen Flügen Benefit Punkte, die gegen attraktive Prämien eingelöst werden können. Vertragspartner und Herausgeber von PartnerPlusBenefit ist die Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft („Lufthansa“). Teilnehmern am Firmenbonusprogramm PartnerPlusBenefit werden von Lufthansa und PartnerPlusBenefit Partnerunternehmen Benefit Punkte gutgeschrieben, die nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen in bestimmte Prämien eingelöst werden können. Sofern Sie darüber hinaus auch Teilnehmer am Vielfliegerprogramm Miles & More sind, können Sie auf Ihren Flügen gleichzeitig als Privatperson auch Meilen im Miles & More Programm erwerben.
Für den Erwerb und das Einlösen von Benefit Punkten sowie die allgemeine Durchführung von PartnerPlusBenefit gelten die nachfolgenden Bedingungen. Besondere Regelungen können sich aus den PartnerPlusBenefit Kommunikationsmedien ergeben (z. B. Newsletter, Internetseiten abrufbar unter www.partnerplusbenefit.com).

Das Firmenbonusprogramm PartnerPlusBenefit ist eine freiwillige Leistung von Lufthansa.
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2.  Teilnahme
2.1.  Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt am PartnerPlusBenefit Firmenbonusprogramm sind:
Alle Unternehmen – d.h. natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften, die auf Dauer eine gewerbliche Tätigkeit ausüben – die zur Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit Flugscheine erwerben.
Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzleien, Arztpraxen sowie sonstige Selbständige (z.B. Architekten, Unternehmensberater, Ingenieurbüros), sofern ihr Geschäftsbetrieb aktiv und auf Dauer eingerichtet ist, die zur Ausübung ihrer selbständigen Tätigkeit Flugscheine erwerben, oder
eingetragene bzw. rechtsfähige Vereine und Körperschaften – insbesondere Verbände, Kammern, Kirchen und Parteien – soweit sie zur Erfüllung ihres Zwecks Flugscheine erwerben, sofern Ziffer 2.2 nicht entgegensteht.
Alle Teilnahmeberechtigten werden nachfolgend als „Teilnehmer“ bezeichnet.
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2.2.  Nicht Teilnahmeberechtigte
Nicht teilnahmeberechtigt am PartnerPlusBenefit Firmenbonusprogramm sind:
Die in Ziff. 2.1 Bezeichneten, soweit sie als Privatpersonen handeln – d.h. zu einem Zweck, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann;
die in Ziff. 2.1 Bezeichneten, die bereits an einem anderen Lufthansa Group Airlines Firmenförderprogramm oder Incentivemodellen teilnehmen oder ein Lufthansa Group Airlines Firmenförderprogramm oder Incentivemodell angeboten bekommen haben, eine Teilnahme hieran aber abgelehnt haben, sofern keine ausdrückliche Zustimmung der Lufthansa in Textform erfolgt;
die in Ziff. 2.1 Bezeichneten, wenn ein mit ihnen verbundenes Unternehmen i.S.v. § 15 Aktiengesetz (insbesondere ein mit Mehrheit beteiligtes Unternehmen) bereits an einem anderen Lufthansa Group Airlines Firmenförderprogramm oder Incentivemodellen teilnehmen oder ein Lufthansa Group Airlines Firmenförderprogramm oder Incentivemodell angeboten bekommen haben, eine Teilnahme hieran aber abgelehnt haben, sofern keine ausdrückliche Zustimmung der Lufthansa erfolgt;
die in Ziff. 2.1 Bezeichneten, wenn ein mit ihnen verbundenes Unternehmen i.S.v. § 15 Aktiengesetz (insbesondere ein mit Mehrheit beteiligtes Unternehmen) bereits an PartnerPlusBenefit teilnimmt, sofern keine ausdrückliche Zustimmung der Lufthansa erfolgt;
die in Ziff. 2.1 Bezeichneten, soweit sie den Kauf von Flugscheinen als Dienstleistung anbieten oder den Kauf von Flugscheinen vermitteln – unabhängig davon, ob sie für ihre Tätigkeit eine Vergütung erhalten oder nicht -, insbesondere Reisebüros (insbesondere IATA und Non-IATA Reisebüros, Consolidator), Reiseveranstalter, Airlines, Personen, die als Einkaufsmittler unterschiedlicher Firmen auftreten und sonstige Reisemittler (insbesondere Unternehmen, die z.B. im Rahmen von Austauschprogrammen unterstützend tätig sind oder Kreuzfahrtgesellschaften).; und
Personengemeinschaften, deren Zusammenschluss zum Zwecke des Erwerbs von Benefit Punkten erfolgt.
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2.3.  Teilnahmebeginn und Vertragsschluss
Teilnahmevoraussetzung ist die vollständige Anmeldung zur Teilnahme auf der Internetseite von PartnerPlusBenefit (www.partnerplusbenefit.com). Die sich registrierende Firma, vertreten durch ihren befugten und zeichnungsberechtigten Ansprechpartner, bestätigt, dass die von ihr während des Anmeldeprozesses gemachten Angaben (Firmenname, Ansprechpartner, Handelsregisternummer (sofern vorhanden), Straße und Hausnummer sowie PLZ und Ort) wahrheitsgemäß und vollständig sind. Die Person, die eine Firma anmeldet, erklärt ferner, dass die erforderliche Berechtigung vorliegt, das genannte Unternehmen anzumelden und es im Rahmen dieses Programms zu repräsentieren. Gleichzeitig bestätigt die Person mit der Anmeldung der Firma, dass die dem PartnerPlusBenefit Firmenbonusprogramm zugrunde liegenden Teilnahmebedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert wurden.
Ferner bestätigt die Firma mit ihrer Registrierung, dass sie die bindenden Teilnahmebedingungen aus Punkt 2.1. der AGBs erfüllt und in den entsprechenden Kreis der Teilnahmeberechtigten fällt. Bei Nichterfüllen dieser Kriterien liegt keine rechtliche Grundlage für das Zustandekommen eines Vertrags mit dem Firmenbonusprogramm PartnerPlusBenefit vor. Mit seiner Anmeldung erklärt das Unternehmen rechtsverbindlich, dass weder das Unternehmen selbst, noch ein mit ihm verbundenes Unternehmen (insbesondere ein mehrheitlich beteiligtes Unternehmen) bereits an PartnerPlusBenefit oder weiteren Incentivemodellen der Lufthansa Group Airlines in dem jeweiligen Markt teilnehmen. Das Unternehmen ermächtigt Lufthansa, die erforderliche Kreditkarte mit Steuern und Gebühren der Prämienflüge zu belasten. Es bestätigt ferner, dass entsprechende Auszahlungen Erfüllungswirkung haben und Belastungen durch Lufthansa vom Karteninhaber akzeptiert werden. Das Unternehmen hat zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen, dass eine missbräuchliche Nutzung des personenbezogenen Zugangs vermieden wird, indem kein unbefugter Dritter Zugang zu Benutzernamen, Kennwort und PIN erhält.
Lufthansa behält sich das Recht vor, sämtliche gemachte Angaben zu überprüfen. Das positive Ergebnis der Überprüfung o.g. Kriterien stellt die zwingende Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrags über die Teilnahme am Firmenbonusprogramm PartnerPlusBenefit dar. Auch wenn seitens des sich anmeldenden Unternehmens alle Kriterien erfüllt sind, so ist die zwingende und entscheidende Voraussetzung die endgültige Zustimmung von Lufthansa. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung zur Teilnahme besteht nicht. Nach Anmeldung im Internet wird für den Teilnehmer ein Benefit Punkte Konto eröffnet, auf das die von allen Mitarbeitern eines Teilnehmers gesammelten Benefit Punkte verbucht werden. Das Anmeldedatum wird dabei automatisch auf den 1. des laufenden Monats gesetzt. Der Teilnehmer erhält nach erfolgreicher Anmeldung per E-Mail eine Bestätigung sowie ein Startpasswort zum erstmaligen Einloggen in das Benefit Punkte Konto zugesandt.
Erst mit dem erfolgreichen Abschluss der Anmeldung sowie der erfolgreichen Prüfung und Anerkennung der Anmelde- bzw. Firmendaten seitens Lufthansa und dem ersten erfolgreichen Login des Teilnehmers in sein Benefit Punkte Konto auf www.partnerplusbenefit.com kommt der Vertrag über die Teilnahme am Firmenbonusprogramm PartnerPlusBenefit zustande. Erst dann können auch erstmalig Benefit Punkte gesammelt werden.
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2.4.  Passwort und PIN
Der Teilnehmer erhält bei Anmeldung ein Passwort zur persönlichen Identifikation (z. B. zur Anforderung von Prämien und der Abfrage des online Kontostandes) zugesandt. Zusätzlich kann er sich auf www.partnerplusbenefit.com noch eine persönliche PIN zur weiteren Absicherung der Prämienbuchungen vergeben. Der Teilnehmer hat zur Vermeidung von Missbrauch dafür Sorge zu tragen, dass kein unbefugter Dritter Kenntnis von Passwort und PIN erhält. Bei Verdacht auf Missbrauch oder Verlust ist unverzüglich das PartnerPlusBenefit Service Center (siehe Ziff. 7) zu benachrichtigen. Für Schäden, die infolge einer schuldhaft unterbliebenen oder verspäteten Benachrichtigung bis zum Zeitpunkt des Eingangs der Benachrichtigung entstehen, haftet Lufthansa nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unbeschränkt. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung beschränkt auf darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Jede weiter gehende Haftung auf Schadensersatz ist – außer für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz – ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Haftung von Erfüllungsgehilfen unter Berücksichtigung eines etwaigen Mitverschuldens des Teilnehmers.
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2.5.  Teilnahmeende
Um die Teilnahme am PartnerPlusBenefit Firmenbonusprogramm zu beenden, muss sich der Teilnehmer mit seinem Passwort auf www.partnerplusbenefit.com auf seinem Benefit Punkte Konto einloggen und sich dort auf der Programmseite AGB unter Ziffer 2.5 über den Button "Abmelden" von der weiteren Teilnahme abmelden. Die Abmeldung vom Firmenbonusprogramm PartnerPlusBenefit ist nur zum Monatsende möglich. Erfolgt die Abmeldung im Verlauf eines Monats wird das Datum der Abmeldung („Abmeldedatum“) automatisch auf den letzten Tag des laufenden Monats gesetzt.
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2.6.  Teilnahmedauer
Die Teilnahmedauer in PartnerPlusBenefit ist – vorbehaltlich der in Ziff. 5 niedergelegten Bestimmungen, insbesondere der in Ziff. 5.3 bezeichneten Programmbeendigung durch Lufthansa – grundsätzlich unbeschränkt. Hat sich ein Teilnehmer nach Anmeldung bei PartnerPlusBenefit und Erhalt seines Passworts innerhalb von 12 Monaten noch nicht in sein Benefit Punkte Konto auf www.partnerplusbenefit.com eingeloggt, ist Lufthansa berechtigt, den Teilnehmer nach vorheriger Ankündigung per E-Mail an die von dem Teilnehmer bei seiner Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse aus PartnerPlusBenefit abzumelden. Eine Abmeldung durch Lufthansa erfolgt nicht, wenn sich der Teilnehmer innerhalb von 4 Wochen nach der vorbezeichneten Ankündigung durch Lufthansa auf seinem Benefit Punkte Konto auf www.partnerplusbenefit.com eingeloggt hat.
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3.  Benefit Punkte
3.1.  Allgemein
Die rechnerische Einheit von PartnerPlusBenefit ist der Benefit Punkt. Der Erwerb (auch als „Sammeln“ bezeichnet) und das Einlösen von Benefit Punkten bestimmt sich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
Für alle mit Benefit Punkten erworbenen Leistungen besteht kein Anspruch auf Erteilung einer Rechnung.
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3.2.  Sammeln von Benefit Punkten
Das Sammeln von Benefit Punkten ist erst nach dem ersten Login des Teilnehmers auf seinem Benefit Punkte Konto auf www.partnerplusbenefit.com mit dem ihm nach seiner Anmeldung zugesandten Passwort möglich.
Teilnehmer werden in dem Land ihres Hauptfirmensitzes registriert. Benefit Punkte können für alle Flüge unabhängig des Ausstellungslandes gesammelt werden. Demnach dürfen Teilnehmer mit verschiedenen Firmenstandorten ihre Teilnahme unter einer Registrierung im PartnerPlusBenefit Firmenbonusprogramm bündeln und gesamtheitlich Punkte in ihrem Benefit Konto sammeln.

Das Sammeln von Punkten ist nicht möglich für Tickets, die in den USA und Kanada gekauft wurden.
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3.2.1.  Geschäftliche Flüge
Grundsätzlich berechtigt ein Flug des Teilnehmers oder der bei ihm fest angestellten Personen nur dann zum Erwerb der Benefit Punkte, wenn der jeweilige Flug zu geschäftlichen Zwecken erfolgt. Dies bedeutet, dass ein Teilnehmer selbst oder die bei ihm fest angestellten Personen nur dann Benefit Punkte sammelt, wenn der jeweilige Flug eines
Teilnahmeberechtigten nach Ziff. 2.1 zur Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit,
Teilnahmeberechtigten nach Ziff. 2.1 zur Ausübung seiner selbständigen Tätigkeit oder
Teilnahmeberechtigten nach Ziff. 2.1 zur Erfüllung seines Zwecks erfolgt.
Flüge, die von Dritten, insbesondere von nicht bei dem Teilnehmer fest angestellten Personen durchgeführt werden, berechtigen nicht zum Erwerb von Benefit Punkten.
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3.2.2.  Flüge mit Lufthansa Group und Benefit Partner Airlines
Benefit Punkte können ausschließlich auf Flugstrecken gesammelt werden, die mit Fluggerät der Lufthansa Group Airlines oder der jeweiligen Benefit Partner Airlines durchgeführt werden und mit Lufthansa Group Flugnummern bzw. Flugnummern der jeweiligen Benefit Partner Airlines versehen sind. Die Benefit Punkte werden für jede tatsächlich angetretene Teilstrecke eines voll bezahlten Linienfluges auf dem Benefit Punkte Konto gutgeschrieben – vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 3.2.4 (günstige Buchungsklassen und Sondertarife und -konditionen). Eine Teilstrecke ist dann tatsächlich angetreten, wenn der Teilnehmer tatsächlich vom Abflug- zum Zielort befördert wurde.
Am PartnerPlusBenefit Firmenbonusprogramm beteiligen sich derzeit neben den Lufthansa Group Airlines (Lufthansa, Air Dolomiti, Austrian Airlines, Brussels Airlines, Eurowings, SWISS) ebenfalls Air Canada, Air China, All Nippon Airways, United Airlines, Singapore Airlines und die Mitglieder von Lufthansa Regional auf ausgewählten Strecken. Die Benefit Partner Airline Teilnahme unterscheidet sich auf Länderebene und ist hier abrufbar.
Die Anzahl der zu erwerbenden Benefit Punkte pro Flugstrecke ist abhängig von dem gezahlten Flugpreis. Dabei dient der Flugpreis in Euro (Ticketpreis + von der Airline erhobene Zuschläge) als Berechnungsgrundlage und wird mit einem Faktor multipliziert.
Auf Flügen der Eurowings können diejenigen Flüge bepunktet werden, die über ein zentrales Reservierungssystem (z.B. über Reisebüros, Lufthansa Service Center sowie Lufthansa Flugscheinschalter) gebucht und auf Lufthansa Group Airlines oder Benefit Partner Airlines ausgestellt sind und Flüge, die direkt (nicht über Drittanbieter) auf eurowings.com mit Eingabe der PartnerPlusBenefit Vertragsnummer gebucht werden, d.h. dass jegliche, auf andere Weise gebuchte/ausgestellte Tickets aus technischen Gründen nicht bepunktet werden können.
Eine Übersicht der geförderten Buchungsklassen und Strecken können auf der Punktesammel-Seite abgerufen werden.
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3.2.3.  Sonstige Möglichkeiten des Sammelns von Benefit Punkten
Sonstige Möglichkeiten des Sammelns von Benefit Punkten und deren Bedingungen werden gesondert in den PartnerPlusBenefit Kommunikationsmedien bekannt gegeben. Aus zeitlich begrenzten Sonderaktionen entsteht kein Anspruch gegenüber Lufthansa auf Fortführung dieser Angebote.
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3.2.4.  Ausschluss des Sammelns von Benefit Punkten
Es werden nur bestimmte Flugverbindungen und Buchungsklassen auf Benefit Partner Airlines gefördert. Beachten Sie hier bitte die Informationen auf der Punktesammel-Seite.
Das Sammeln von Benefit Punkten ist zudem bei Leistungen zu Industry-Discount Tarifen ausgeschlossen, sowie bei bestimmten Spezial-, Sondertarifen, Prämienleistungen, Freiflügen und Leistungen, für die der Teilnehmer Vorteile aus einem anderen Firmenförderprogramm oder Incentivemodell der Lufthansa Group erhält. Für erworbene ad hoc Upgrades im Rahmen eines Fixpreises erhalten Sie die, in der ursprünglich gebuchten Serviceklasse zu Grunde gelegten Benefit Punkte.
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3.2.5.  Erfassung der abgeflogenen Strecken
3.2.5.1.  Automatische Erfassung über Hinterlegung von Kredit-/Bezahlkarten
Die Benefit Punkte werden dem Benefit Punkte Konto dann automatisch gutgeschrieben, wenn die Kreditkarten, mit denen genutzte Flugleistungen (gemäß Ziff. 3.2.2) bezahlt werden, in PartnerPlusBenefit zur Erfassung der Flüge einmalig hinterlegt worden sind. Die Kreditkartennummern werden ausschließlich für die Erfassung der gebuchten Flüge und die Gutschrift der daraus folgenden Benefit Punkte gespeichert und verwendet.
Als Kreditkarten werden jegliche Kredit- und Debitkarten der auf www.partnerplusbenefit.com im Bereich „Firmenprofil“.
Handelt es sich um Firmen-Kreditkarten, dann bietet PartnerPlusBenefit die Möglichkeit einer automatisierten monatlichen Kreditkartenaktualisierung an: hierüber kann monatlich automatisch die aktuelle Übersicht der Firmen-Kreditkarten aller Mitarbeiter in PartnerPlusBenefit eingespielt werden, sodass Aktualisierungen von Firmen-Kreditkartennummern nicht mehr manuell eingegeben werden müssen. Diese automatische Kreditkartenaktualisierung kann über die Webseite www.partnerplusbenefit.com im Bereich „Firmenprofil“ für die dort angegebenen Gesellschaften angefordert werden. Bitte beachten Sie abweichende Bestimmungen für Kreditkarten, die in Österreich und der Schweiz kontrahiert sind.
In Belgien steht die automatische Kreditkartenaktualisierung nicht zur Verfügung.
Bei der Kreditkartenaktualisierung ersetzt die aktuelle Kreditkartenlieferung jeweils die Lieferung des Vormonats. Sollen einzelne Kreditkarten von der Kreditkartenaktualisierung ausgeschlossen werden, wird der Teilnehmer dies dem PartnerPlusBenefit Service Center mitteilen (siehe Ziff. 7). Besitzt ein Teilnehmer mehrere Benefit Punkte Konten oder sind die Firmen-Kreditkarten noch Teil der Kreditkartenstruktur eines anderen Lufthansa Group Firmenförderungsprogramms, so kann die automatische Kreditkartenaktualisierung unter Umständen nicht genutzt werden. In diesen Fällen wird der Teilnehmer dies dem PartnerPlusBenefit Service Center mitteilen (siehe Ziff. 7). In Ausnahmefällen oder auf Grund von fehlenden Kreditkartendaten kann der PartnerPlusBenefit Dienstleister AirPlus die Teilnahme an der automatischen Kreditkartenaktualisierung teilweise oder komplett beenden.
Zusätzlich zu den Kreditkartennummern werden auch die Ticketinformationen von Lufthansa und der an PartnerPlusBenefit teilnehmenden Airlines mitgeliefert.
Die teilnehmende Firma informiert ihre Mitarbeiter über die Weitergabe der Ticketinformationen von Flugtickets von Firmenreisen sowie im Falle der Verwendung von persönlichen Firmen-Kreditkarten die Inhaber dieser Walking Cards über die Weitergabe der Firmen-Kreditkartennummer sowie der darüber getätigten Verkaufsdaten an die im Lufthansa-Konzern zuständige Stelle.
Alle individuellen Kreditkarten der Firmenreisenden müssen einmalig im Programm PartnerPlusBenefit vom Teilnehmer auf der Programmseite im Bereich „Firmenprofil“ eingegeben werden und dort bei Änderung der Kreditkartennummern auch aktualisiert werden. Sollen einzelne Kreditkartennummern nicht mehr zur Erfassung der Flüge im Rahmen von PartnerPlusBenefit genutzt werden, so ist die Löschung von Kreditkartennummern in PartnerPlusBenefit nur zum Monatsende möglich. Wird eine Kreditkartennummer im Verlauf des Monats aus PartnerPlusBenefit gestrichen, werden alle Benefit Punkte für die über diese Kreditkarte gebuchten und angetretenen Flüge bis zum letzten Tag des laufenden Monats auf dem Benefit Punkte Konto gutgeschrieben.
Die Eingabe der Kreditkartennummer sowohl bei Firmen- als auch bei individuellen Kreditkarten der Firmenreisenden in das PartnerPlusBenefit Programm kann bis maximal 12 Monate nach dem Datum des Flugereignisses erfolgen unter der Bedingung, dass der Teilnehmer zum Zeitpunkt des Flugereignisses bereits im PartnerPlusBenefit Programm registriert war. Die Gutschrift der Benefit Punkte auf das Teilnehmerkonto erfolgt in der Regel innerhalb von 8 Wochen nach dem Zeitpunkt des Flugereignisses unter der Voraussetzung, dass die Kreditkarten in PartnerPlusBenefit hinterlegt worden sind.
Voraussetzung für die Punktegutschrift ist jeweils, dass das Flugdatum nach dem Datum der Anmeldung in PartnerPlusBenefit liegt.
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3.2.5.2.  Manuelle Erfassung über Eingabe von Flugscheinnummern
Wenn keine automatisierte Erfassung zum Punkte-Sammeln in dem Konto des PartnerPlusBenefit Teilnehmers hinterlegt wurde, müssen zur Erfassung der Flugdaten die Ticketnummern im Benefit Punkte Konto manuell unter der Rubrik "Ticketnummerneingabe" eingegeben werden. Diese können innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum des Flugereignisses durch den Teilnehmer selbst auf der Programmseite "Ticketnummerneingabe" durch Eingabe der jeweiligen Ticketnummern eingegeben werden. Die Gutschrift der Benefit Punkte auf das Benefit Punkte Konto erfolgt in der Regel innerhalb von 8 Wochen nach dem Zeitpunkt der manuellen Erfassung auf der Programmseite.
Handelt es sich um einen Flugschein einer Airline, die nicht zu den PartnerPlusBenefit Partner Airlines gehört, muss der darin enthaltene Benefit Partner Airline-Coupon über die Rubrik "Ticketnummerneingabe" immer manuell erfasst werden.
Voraussetzung für die Punktegutschrift ist jeweils, dass das Flugdatum nach dem Datum der Anmeldung in PartnerPlusBenefit liegt.
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3.2.5.3.  Automatische Erfassung über eine Firmen - ID
Ticketnummern, welche über ein Reisebüro ausgestellt werden, können mit der Eingabe der Firmen - ID in die Flugbuchung automatisch in PartnerPlusBenefit erfasst werden. Die Firmen – ID kann online auf der PartnerPlusBenefit Homepage über „Firmenprofil“ beantragt werden und wird innerhalb weniger Tage erstellt. Die Gutschrift der Benefit Punkte auf das Teilnehmerkonto erfolgt in der Regel innerhalb von 8 Wochen nach dem Zeitpunkt des Flugereignisses.
Voraussetzung für die Punktegutschrift ist jeweils, dass das Flugdatum nach dem Datum der Anmeldung in PartnerPlusBenefit liegt.
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3.2.5.4.  Automatische Erfassung bei Buchung über Lufthansa Group Webseiten
Bei Flugbuchungen über www.lufthansa.com, www.austrian.com, www.brusselsairlines.com, www.eurowings.com und www.swiss.com erfolgt die automatische Erfassung durch die Eingabe der PartnerPlusBenefit Vertragsnummer (z.B. E15120514051005) während des Buchungsvorgangs. Die Gutschrift der Benefit Punkte auf das Teilnehmerkonto erfolgt in der Regel innerhalb von 8 Wochen nach dem Zeitpunkt des Flugereignisses.
Voraussetzung für die Punktegutschrift ist jeweils, dass das Flugdatum nach dem Datum der Anmeldung in PartnerPlusBenefit liegt.
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3.3.  Benefit Punkte Konto
Gutgeschriebene Benefit Punkte werden auf dem Benefit Punkte Konto des Teilnehmers ausgewiesen. Einwendungen in Bezug auf den aktuellen Punktestand müssen innerhalb von vier Wochen nach der Gutschrift der Punkte gegenüber PartnerPlusBenefit geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt der ausgewiesene Kontostand als akzeptiert.
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3.4.  Einlösen der Benefit Punkte
3.4.1.  Allgemein
Benefit Punkte können nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen grundsätzlich gegen Prämien eingelöst werden, sofern und soweit das Benefit Punkte Konto ein entsprechendes Guthaben aufweist.
Die Verfügbarkeit der Prämien kann nach Datum, Saison und Zielort variieren, und einzelne Prämien können zu bestimmten Zeiten nicht verfügbar sein. Die jeweils angebotenen Prämien sowie eventuell anwendbare Sonderbestimmungen werden auf der geltenden Prämienliste ausgewiesen, abzurufen unter www.partnerplusbenefit.com im Bereich „Punkte / Punkte einlösen“. Prämien können mit bestimmten Leistungen zu reduzierten Tarifen nicht kombiniert werden (entsprechend Ziff. 3.2.4).
Die Lufthansa Group ermöglicht den Teilnehmern, auch bei bestimmten pflichtgemäß ausgewählten Benefit Partner Airlines und Partnerunternehmen Benefit Punkte einzulösen. Auf solche Unternehmen hat die Lufthansa Group keinen unmittelbaren Einfluss. Die Lufthansa Group ist daher nicht für die uneingeschränkte Verfügbarkeit der Leistungen, wie z.B. bei Flügen, und die ordnungsgemäße Vertragserfüllung verantwortlich, soweit die Einlösung bei Partnerunternehmen erfolgt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Partnerunternehmens finden Anwendung.
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3.4.2.  Einlösen von Benefit Punkten für Geschäftszwecke
Gegen Benefit Punkte eingelöste Prämien dürfen ausschließlich für geschäftlich genutzte Zwecke verwendet werden. Dies bedeutet, dass ein Teilnehmer nur dann Benefit Punkte in eine Prämie einlösen darf, wenn die jeweilige Prämie durch einen Teilnahmeberechtigten nach Ziff. 2.1 selbst oder durch eine bei ihm fest angestellte Personen zur Ausübung der gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit sowie zur Erfüllung des Zwecks des Teilnahmeberechtigten genutzt wird.
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3.4.3.  Benefit Freiflüge
Benefit Punkte können auch für Freiflüge der Lufthansa Group und der unter www.partnerplusbenefit.com im Bereich „Freiflüge“ angegebenen Benefit Partner Airlines auf inländischen, kontinentalen und interkontinentalen Strecken genutzt werden, soweit diese verfügbar sind („Benefit Freiflüge“). Dies gilt für Direktflüge und Umsteigeverbindungen über Ländergrenzen und innerhalb eines Kontinents. Benefit Freiflüge auf Codeshare Flugnummern sind nicht möglich.
Die für einen Freiflug auf Lufthansa und den angegebenen Partnerairlines notwendigen Benefit Punkte können der Übersicht auf der Benefit Freiflug Seite entnommen werden.
Für jede Flugteilstrecke müssen separat Benefit Punkte aufgewendet werden.
Die geltenden Buchungsklassen für Freiflüge finden Sie auf der PartnerPlusBenefit Freiflug Seite.
Buchungs-
klasse
First Class
Buchungs-
klasse
Business Class
Buchungs-
klasse Premium Economy Class
Buchungs-
klasse
Economy Class
Lufthansa / LH O I R X
Air Canada / AC I X
Air China / CA O I X
Air Dolomiti / EN I X
All Nippon Airways / NH O I X
Austrian Airlines / OS I R X
Brussels Airlines / SN I R X
Eurowings / EW P U
Singapore Airlines / SQ O I X
Swiss International Air Lines / LX O I R X
United Airlines / UA I X
Die in der Tabelle aufgeführten Buchungsklassen sind nur auf ausgewählten Strecken und zu bestimmten Zeiten verfügbar. Soweit die aufgeführten Buchungsklassen für bestimmte Flugverbindungen nicht verfügbar sind, ist der Erwerb von Benefit Freiflügen für diese Verbindungen ausgeschlossen. Wartelistenbuchungen für Freiflüge sind nicht möglich. Der Abzug der notwendigen Benefit Punkte vom Benefit Punkte Konto für den Benefit Freiflug erfolgt zum Zeitpunkt der Buchung des Prämientickets. Steuern, Gebühren und Zuschläge auf europäischen und internationalen, von Lufthansa durchgeführten Flügen mit Lufthansa Flugnummer, von Air Dolomiti durchgeführten Flügen mit Air Dolomiti Flugnummer, von Austrian Airlines durchgeführten Flügen mit Austrian Airlines Flugnummer, von Brussels Airlines durchgeführten Flügen mit Brussels Airlines Flugnummer, von Eurowings durchgeführten Flügen mit Eurowings Flugnummer und von SWISS durchgeführten Flügen mit SWISS Flugnummer können auch mit Benefit Punkten bezahlt werden. Auf Benefit Freiflügen innerhalb Deutschlands, Österreichs und der Schweiz können keine Benefit Punkte für Steuern, Gebühren und Zuschläge eingelöst werden.
Steuern und Gebühren für nicht in Anspruch genommene Benefit Freiflüge werden unabhängig von der Zahlungsart vollständig erstattet, d.h. auch Benefit-Punkte, die zur Bezahlung von Steuern und Gebühren für einen Flug verwendet wurden, der erstattet wird, werden dem Benefit-Konto wieder gutgeschrieben. Bereits abgezogene Benefit Punkte für stornierte Benefit Freiflüge werden dem Benefit Punkte Konto des Teilnehmers wieder gutgeschrieben. Die wieder gutgeschriebenen Benefit Punkte behalten ihr ursprüngliches Verfallsdatum gemäß Abschnitt 3.4. Wird ein Benefit Freiflug nicht innerhalb der angegebenen Frist storniert, ist eine Umbuchung nicht möglich und es können keine Benefit Punkte gutgeschrieben werden. Benefit Freiflüge generieren keine neuen Benefit Punkte. Für den in Anspruch genommenen Benefit Freiflug gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der durchführenden Fluggesellschaft.
Die geltenden Umbuchungs- und Stornobedingungen entnehmen Sie der Benefit Freiflug Prämienseite.
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3.4.4.  Benefit Upgrades
Benefit Punkte können auch für Upgrades auf Flügen der Lufthansa Group und der unter www.partnerplusbenefit.com im Bereich „Punkte / Punkte einlösen / Upgrades“ angegebenen Benefit Partner Airlines auf europäischen Strecken von der Economy Class in die Business Class sowie auf Interkontinentalstrecken von der Economy Class in die Premium Economy Class, von der Economy Class in die Business Class, von der Premium Economy Class in die Business Class und von der Business Class in die First Class genutzt werden („Benefit Upgrade“). Upgrades auf Codeshare Flugnummern sind nicht möglich.
Benefit Upgrades auf reinen Inlandsflügen sind nicht möglich, es sei denn, es handelt sich um Verbindungsflüge für einen interkontinentalen Flug, auf den ein Benefit Upgrade angefordert wurde. Die aufzuwendenden Benefit Punkte für den Inlandszubringerflug sind nicht im interkontinentalen Upgrade enthalten und fallen zusätzlich an.
Auf Flügen der Eurowings ist grundsätzlich kein Upgrade möglich.
Die geltenden Buchungsklassen für Upgrades und die entsprechenden Buchungsbedingungen, sowie Umbuchungs- und Stornierungsbedingungen entnehmen Sie der Benefit Upgrade Seite.
Die in der Tabelle aufgeführten Buchungsklassen sind nur auf bestimmten ausgewählten Strecken und zu bestimmten Zeiten verfügbar. Soweit die aufgeführten Buchungsklassen für bestimmte Flugverbindungen nicht verfügbar sind, ist der Erwerb von Benefit Upgrades für diese Verbindungen ausgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass Benefit Upgrades nicht auf Gruppentarifen im Rahmen einer Gruppenbuchung möglich ist.
Bei Stornierung/Umbuchung eines Upgrades kann die Verfügbarkeit des ursprünglichen Fluges in der ursprünglichen Buchungsklasse nicht mehr garantiert werden. Bereits abgezogene Benefit Punkte aus stornierten Benefit Upgrades werden wieder auf dem Benefit Punkte Konto des Teilnehmers gutgeschrieben, sofern die Reservierung zuvor durch das ausstellende Reisebüro auf die ursprünglich gebuchte Buchungsklasse geändert wurde. Die wieder gutgeschriebenen Benefit Punkte erhalten ihr ursprüngliches Verfallsdatum. Im Falle nicht fristgerechter Stornierungen eines Benefit Upgrades können keine Benefit Punkte mehr gutgeschrieben werden.
Ein Upgrade gilt jeweils nur für eine Flugstrecke. Ein Upgrade für einen Hin- und Rückflug erfordert die doppelte Punktzahl. Das Original-Ticket muss vor der Benefit Upgrade Reservierung ausgestellt worden sein und alle Strecken des Fluges müssen bestätigt sein. Der Abzug der notwendigen Benefit Punkte erfolgt zum Zeitpunkt der Upgrade-Buchung.
Bei einem Benefit Upgrade in die Premium Economy Class, Business Class bzw. in die First Class gelten für den Flug die Konditionen der Premium Economy Class, Business Class bzw. der First Class (z.B. Mindestaufenthalt, Gepäckbestimmungen, Check-in-Zeiten, Loungebesuch usw).
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3.4.5.  Benefit Übergepäck
Benefit Punkte können auch für die Mitnahme von Übergepäck eingelöst werden.
Benefit Übergepäck kann für Flüge der Lufthansa mit Lufthansa Flugnummer, Flüge der Brussels Airlines mit Brussels Airlines Flugnummer, Flüge der SWISS mit SWISS Flugnummer und Flüge der Austrian Airlines mit Austrian Airlines Flugnummer angefordert werden. Für jede Flugteilstrecke müssen separat Benefit Punkte aufgewendet werden. Als Voraussetzung gilt eine bestätigte Flugbuchung, bei Wartelisten Reservierung ist kein Benefit Übergepäck buchbar. Der Abzug der notwendigen Benefit Punkte erfolgt zum Zeitpunkt der Übergepäckbuchung.
Die geltenden Bestimmungen für Übergepäck und die entsprechenden Umbuchungs- und Stornobedingungen entnehmen Sie der Benefit Übergepäck Seite.
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3.4.6.  Worldshop
Benefit Punkte können auch für bestimmte Sachprämien eingelöst werden, soweit diese verfügbar sind. Die jeweils einlösbaren Sachprämien sind unter www.partnerplusbenefit.com im Bereich „Worldshop“ abrufbar.
Die Lieferung der Sachprämien erfolgt ausschließlich an die in PartnerPlusBenefit hinterlegte Firmenanschrift.
Die geltenden Bestimmungen zur Bestellung von Sachprämien entnehmen Sie den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Worldshops.
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3.4.7.  Benefit Sitzplatzreservierung
Benefit Sitzplatzreservierungen können für Economy, Premium Economy Class und Business Class Flüge der Lufthansa mit Lufthansa Flugnummer sowie Flüge der Austrian Airlines mit Austrian Airlines Flugnummer, Brussels Airlines mit Brussels Airlines Flugnummer und Swiss auf Swiss Flugnummern gebucht werden - abhängig von dem gewählten Tarif und der gewählten Buchung.
Economy Plus Sitzplatzreservierungen sind auf allen von United Airlines oder United Express durchgeführten Flügen mit einer United oder Codeshare-Flugnummer möglich. Economy Plus-Reservierungen sind für den Light Tarif wie die Buchungsklassen L, G oder T nicht berechtigt.
Voraussetzung für die Sitzplatzreservierung ist eine bestätigte Flugbuchung (keine Wartelistenbuchung).
Die Benefit Sitzplatzreservierung ist anwendbar für Standardsitze (Kategorie: Gang, Fenster) oder Sitze mit mehr Beinfreiheit. Bitte beachten Sie, dass eine bestätigte Sitzplatzreservierung keinen rechtlichen Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz, sondern nur die ausgewählte Kategorie, z.B. Gang, Fenster oder Sitz mit mehr Beinfreiheit, darstellt.
Für die Reservierung eines Sitzes in den Notausgangsreihen gelten folgende besondere Voraussetzungen:
• Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
• Sie sind in der Lage, die geforderten Aufgaben ohne Hilfe eines Begleiters, Elternteils oder anderen Verwandten durchzuführen.
• Sie sind willens, im unwahrscheinlichen Fall einer Notsituation zu unterstützen.
• Sie sind fähig, Instruktionen zu lesen und zu verstehen und im Notfall den Anweisungen der Besatzung Folge zu leisten.
• Sie reisen nicht in Begleitung eines Passagiers, der in einer Notsituation auf Ihre Hilfe angewiesen ist.
• Sie sind in keiner Verfassung oder Verantwortung, die Sie bei der Ausführung dieser Pflichten einschränken oder die bei der Ausführung dieser Pflichten zu körperlichen Schäden führen können.
• Sie beherrschen die deutsche oder englische Sprache.
• Sie reisen nicht mit einem Kleintier in der Flugzeugkabine.
Zur Gewährleistung der Sicherheit ist Lufthansa Group berechtigt, Gästen, die diese Anforderungen nicht erfüllen können, vor Abflug einen anderen Sitzplatz zuzuweisen.
Sollte für die Sitzplatzreservierung auf dem Flug, den Sie ändern möchten, bereits Benefit Punkte eingelöst worden sein, kontaktieren Sie bitte das PartnerPlusBenefit Service Center, so dass dort versucht werden kann, Ihnen auf dem neuen Flug einen gleichwertigen Sitzplatz zu buchen. Bitte beachten Sie, dass bereits eingelöste Benefit Punkte für Sitzplatzreservierungen nicht erstattet werden können, falls auf dem geänderten Flug keine oder keine gleichwertigen Sitzplätze zur Reservierung zur Verfügung stehen sollten. Sollten Sie Ihre Reise stornieren wollen und verfügen über eine mit Benefit Punkte bezahlte Sitzplatzreservierungen erfolgt ggf. eine Gutschrift der Benefit Punkte gemäß den allgemeinen Bedingungen. Hierfür ist das PartnerPlusBenefit Service Center zu kontaktieren.
Bereits bezahlte Sitzplatzreservierungen sind in folgenden Fällen erstattbar:
• Eine Flugplanänderung seitens Lufthansa, z.B. ein Wechsel des eingesetzten Flugzeugtyps, führt dazu, dass Ihnen auf dem neuen Flug kein gleichwertiger Sitzplatz zur Verfügung gestellt werden kann.
• Eine Flugunregelmäßigkeit führt dazu, dass Sie auf einen anderen Flug umgebucht werden müssen, auf dem für Sie kein gleichwertiger Sitzplatz zur Verfügung steht.
Bereits abgezogene Benefit Punkte werden wieder auf dem Benefit Punkte Konto des Teilnehmers gutgeschrieben. Die wieder gutgeschriebenen Benefit Punkte erhalten ihr ursprüngliches Verfallsdatum.
Erstattungen von bezahlten Sitzplatzreservierungen sind ausgeschlossen, wenn:
• Sie Ihre Reise stornieren und Ihr Ticket nicht erstattbar ist.
• Sie von Lufthansa ein Upgrade aus Kulanz- oder operativen Gründen erhalten.
• Sie Ihren Sitzplatz ändern, der neue Sitzplatz aber günstiger oder kostenfrei ist.
• Sie die oben genannten Bedingungen für das Sitzen in einer Notausgangsreihe nicht erfüllen.
• Sie Ihre Reise umbuchen, auf den neuen Flügen aber keine gleichwertigen Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, die Sitzplatzreservierung auf den neuen Flügen kostenfrei ist oder diese Flüge nicht von Lufthansa durchgeführt werden.
• Sie Ihre Reise umbuchen und dabei die Streckenführung ändern.
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3.4.8.  Sonstige Benefit Prämien
Sonstige Prämien, deren Bedingungen und die weiteren Einsatzmöglichkeiten von Benefit Punkten werden gesondert in den PartnerPlusBenefit Kommunikationsmedien bekannt gegeben.
Des Weiteren gelten für die Sonderprämien die jeweils auf der Homepage in diesem Bereich angegebenen Bedingungen.
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3.4.9.  Prämienbestätigungen
Sofern die angeforderte Prämie verfügbar ist, erhält der Teilnehmer sowohl eine Bestätigung in der Postbox seines Benefit Punkte Kontos unter www.partnerplusbenefit.com als auch eine Bestätigungs-E-Mail. Der Teilnehmer sollte in eigenem Interesse die inhaltliche Übereinstimmung mit seiner Anforderung umgehend überprüfen. Der Ausdruck der E-Mail gilt als Bestätigung seiner Buchung und sollte – sofern anwendbar – bei der Einlösung der Prämie (z.B. beim Antritt eines Benefit Freifluges) mitgeführt werden. Mit Übermittlung der Bestätigung erfolgt die Belastung der zu verwertenden Benefit Punkte.
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3.5.  Verfall der Benefit Punkte
Benefit Punkte haben eine Gültigkeit von 36 Monaten ab Gutschrift der Punkte auf dem Benefit Punkte Konto des Teilnehmers. Nach Fristablauf verfallen die Benefit Punkte. Der über die Programmseiten abrufbare Kontostand des Teilnehmers weist das Datum und die Anzahl der Benefit Punkte, die in dem kommenden Monat verfallen, separat aus. Es obliegt dem Teilnehmer, sich auf der PartnerPlusBenefit Homepage in seinem Benefit Punkte Konto über Datum und Anzahl dieser zukünftig verfallenden Punkte zu informieren. Lufthansa Group informiert den Teilnehmer freiwillig monatlich per E-Mail über die Höhe der jeweils zu verfallenden Benefit Punkte.
Durch Stornierungen wieder gutgeschriebene Benefit Punkte erhalten ihr ursprüngliches Verfallsdatum.
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3.6.  Übertragung von Benefit Punkten
Bonuspunkte und Gutschriften aus anderen Programmen als PartnerPlusBenefit können nicht in Benefit Punkte umgewandelt oder mit ihnen kombiniert werden. Das Benefit Punkte Konto und das Benefit Punkte Guthaben sind nicht auf Dritte übertragbar.
Ist ein bestehender Teilnehmer mehr als einmal in PartnerPlusBenefit aufgrund von ausländischen Niederlassungen registriert, so können die Konten auf Basis des Hauptfirmensitzes zusammengeführt werden. Bei Übertragung des Guthabens wird dieses punktegenau übertragen. Für die Verwertung der Punkte gelten die Bestimmungen und Punkteübersichten des Hauptfirmenstandortes.
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4.  Missbrauch
4.1.  Missbräuchliche Handlungen und deren Folgen
Missbräuchlich handelt, wer sich als nicht Teilnahmeberechtigter (siehe Ziff. 2.2) bei PartnerPlusBenefit anmeldet und/oder Benefit Punkte erwirbt und/oder diese verwendet. Missbräuchlich handelt auch derjenige, der auf seinem Benefit Punkte Konto gutgeschriebene Benefit Punkte verwertet, die nicht im Einklang mit den Bestimmungen in Ziff. 3 dieser AGB erworben wurden. Ferner liegt ein Missbrauch vor, wenn Prämien von anderen Personen als den gemäß Ziff. 3.4.9 Berechtigten angefordert werden und/oder wenn die Prämien nicht zur Ausübung der gewerblichen Tätigkeit gemäß Ziffer 2.1. des Teilnehmers verwendet werden (vgl. Ziff. 3.4.2). Der Verkauf, Tausch, das Anbieten zur Versteigerung oder die sonstige Weitergabe von Prämien an Dritte ist untersagt, sofern die Weitergabe nicht ausdrücklich durch Ziff. 3.4.1 gestattet ist. Ebenso untersagt sind die Vermittlung des An- oder Verkaufs von Benefit Punkten oder Prämien sowie die unberechtigte Inanspruchnahme von Prämien oder Prämiendokumenten. Sämtliche Fallgruppen dieses Absatzes werden nachfolgend als „Missbrauch“ bezeichnet.
Bei vom Teilnehmer zu vertretendem Missbrauch behalten sich Lufthansa oder von Lufthansa autorisierte Dritte das Recht vor, einerseits die Prämien zu sperren bzw. einzuziehen oder die Ausstellung einer Prämie bzw. die Einlösung zu verweigern als auch andererseits die widerrechtlich gesammelten Benefit Punkte dem Benefit Punkte Konto abzuziehen. Ziffer 5 bleibt hiervon unberührt. Ebenfalls unberührt bleibt das Recht, weitergehende Ansprüche gegen den Teilnehmer, einschließlich Schadensersatz, geltend zu machen.
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4.2.  Höhe des Schadensersatzes
Der Schadensersatz beträgt im Falle der Prämien “Benefit Freiflug“ und „Benefit Übergepäck“ mindestens einen Betrag in Höhe des für die in Anspruch genommene Teilstrecke veröffentlichten Tarifs (IATA Published Fare, Lufthansa Tarif bei Übergepäck). Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
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5.  Kündigung
5.1.  Kündigung, Sperrung, Ausschluss von der Teilnahme
Der Teilnehmer kann das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist jeweils zum Monatsende (letzter Tag des laufenden Monats) gemäß Ziffer 2.5 der AGB kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unbenommen. Eine Kündigung durch Lufthansa ist nur unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende (letzter Tag des laufenden Monats) möglich, sofern die Kündigung nicht aus wichtigem Grund fristlos erfolgt. Eine fristlose Kündigung durch Lufthansa sowie ein Ausschluss von der Programmteilnahme können aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung für die Zukunft erfolgen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei einem schwerwiegenden Verstoß des Teilnehmers gegen diese Teilnahmebedingungen oder die Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) von Lufthansa oder einem PartnerPlusBenefit Partnerunternehmen oder gegen sonstige in den Programmunterlagen oder PartnerPlusBenefit Kommunikationsmedien erwähnte Bestimmungen für PartnerPlusBenefit. Gleiches gilt im Falle eines Missbrauchs gemäß Ziff. 4 sowie bei wesentlichen Falschangaben, belästigendem oder schädigendem Verhalten gegenüber Mitarbeitern oder Fluggästen von Lufthansa oder eines Partnerunternehmens. Dies gilt ebenfalls bei Nichtbefolgen von Anweisungen durch das jeweilige Personal, insbesondere an Bord oder in Lounges. Weiter gehende Ansprüche (insbesondere Schadensersatzansprüche) bleiben unberührt. In den hier genannten Fällen hat Lufthansa ferner die Befugnis, das Teilnehmerkonto zu sperren. Die Befugnis zur Sperrung besteht auch bei objektiven Verdachtsmomenten für das Vorliegen eines wichtigen Grundes, und zwar für einen Zeitraum, der zur angemessenen Prüfung des Sachverhalts erforderlich ist. Ansprüche des Teilnehmers wegen einer solchen Sperrung bestehen nicht. Nach einer von Lufthansa erklärten Kündigung ist die erneute Teilnahme an PartnerPlusBenefit unzulässig. Für die Abwicklung der Beziehung nach einer Kündigung gelten diese Teilnahmebedingungen weiter.
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5.2.  Punktegültigkeit bei Kündigung
Im Falle der ordentlichen Kündigung durch den Teilnehmer oder durch Lufthansa Group behalten die Benefit Punkte ihre Gültigkeit für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Zugang der Kündigung, sofern nicht ein früherer Verfall eintritt. Nach Ablauf von 6 Monaten nach Abmeldedatum verfallen alle bis dahin nicht eingelösten Benefit Punkte.
Im Falle einer berechtigten fristlosen Kündigung durch Lufthansa gemäß Ziffer 5.1 verfallen die Benefit Punkte mit dem Zugang der Kündigungserklärung beim Teilnehmer.
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5.3.  Programmbeendigung
Das Firmenbonusprogramm PartnerPlusBenefit ist eine freiwillige Leistung der Lufthansa Group. Aus der Zulassung zur Teilnahme an PartnerPlusBenefit für einen bestimmten Zeitraum kann kein Anspruch auf eine erneute Teilnahme zu einem späteren Zeitraum abgeleitet werden.
Die Lufthansa Group behält sich das Recht vor, nach vorheriger Information über die Homepage das Lufthansa PartnerPlusBenefit Programm jederzeit zu beenden oder durch ein anderes Programm zu ersetzen. Vorbehaltlich einer Sonderregelung im Ersatzprogramm entsprechen beide Fälle einer Kündigung durch die Lufthansa Group.
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6.  Sonstiges
6.1.  Steuern, Gebühren und Zuschläge
Sämtliche Steuern (z. B. Flughafensteuern), Gebühren (z. B. Sicherheitsgebühren), Abgaben oder sonstige Zuschläge, die mit der Vergabe oder Inanspruchnahme einer Prämie (z. B. Benefit Freiflüge) einhergehen, sind vom Teilnehmer zu tragen. Grundsätzlich sind diese per Kreditkarte abzurechnen.
Auf internationalen, von Lufthansa durchgeführten Flügen mit Lufthansa Flugnummer, von Austrian Airlines durchgeführten Flügen mit Austrian Airlines Flugnummer und von SWISS durchgeführten Flügen mit SWISS Flugnummer können diese Steuern und Gebühren auch durch Benefit Punkte bezahlt werden. Der Benefit Punktewert wird auf Basis eines festgesetzten Punktewertes und der jeweiligen Flugstrecke individuell pro Flug durch das PartnerPlusBenefit Service Center ermittelt.
Im Falle einer (teilweisen) Erstattung des Tickets werden die gezahlten Steuern und Gebühren unabhängig von der Zahlungsart zurückerstattet, bzw. die entsprechenden Punkte dem Benefit Punktekonto wieder gutgeschrieben.
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6.2.  Haftung
Für Schäden, die Teilnehmern im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme durch die Lufthansa Group, ein Partnerunternehmen oder die jeweiligen Erfüllungsgehilfen entstehen, gilt vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 2.4 Folgendes: Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Vorliegen einer Garantie ist die Haftung unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ebenfalls unbeschränkt. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung beschränkt auf darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Jede weiter gehende Haftung auf Schadensersatz ist – außer für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz – ausgeschlossen.
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6.3.  Datenschutz
Die mit der Teilnahme an PartnerPlusBenefit verbundenen personen- und firmenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen erhoben und verarbeitet und nur für Zwecke genutzt, die der Durchführung des PartnerPlusBenefit Programms dienen. Soweit es zum Abschluss oder zur Abwicklung von Verträgen und Leistungen seitens Lufthansa erforderlich ist, dürfen personenbezogene Daten des Teilnehmers und/oder seiner Mitarbeiter an Leistungsträger und/oder sonstige Dritte übermittelt werdenDie mit der Teilnahme an PartnerPlusBenefit verbundenen personen- und firmenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen erhoben und verarbeitet und nur für Zwecke genutzt, die der Durchführung des PartnerPlusBenefit Programms dienen. Soweit es zum Abschluss oder zur Abwicklung von Verträgen und Leistungen seitens Lufthansa erforderlich ist, dürfen personenbezogene Daten des Teilnehmers und/oder seiner Mitarbeiter an Leistungsträger und/oder sonstige Dritte übermittelt werden.
Der Teilnehmer garantiert, dass er sämtliche datenschutzrechtliche Voraussetzungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten seiner Mitarbeiter im Rahmen von PartnerPlusBenefit durch Lufthansa schafft und ihnen die Teilnahmebedingungen zur Kenntnis gegeben wurden, sowie dass seine Mitarbeiter mit der Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten bei der Buchung von Leistungen der PartnerPlusBenefit Partnerunternehmen im Rahmen der Programmdurchführung einverstanden sind.
Weitere Einzelheiten können über www.partnerplusbenefit.com im Bereich Datenschutz unserer Datenschutzerklärung entnommen werden.
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6.4.  Änderungen
Lufthansa ist berechtigt, weniger gewichtige Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern, sofern diese Änderung nicht zu einer Umgestaltung des Vertragsgefüges insgesamt führt. Zu den gewichtigen Bestimmungen gehören insbesondere Regelungen, die die Systematik des Sammelns und Einlösens von Benefit Punkten, die Laufzeit und die Kündigung des Vertrages betreffen.
Ferner ist Lufthansa berechtigt, diese Teilnahmebedingungen anzupassen oder zu ergänzen, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des PartnerPlusBenefit Programms aufgrund von nach der Anmeldung des Teilnehmers entstandenen Regelungslücken erforderlich ist.
Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Rechtsprechung eine oder mehrere Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen für unwirksam erklärt.
Die geänderten Teilnahmebedingungen werden dem Teilnehmer mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail zugesandt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer ihnen nicht in Textform widerspricht. Der Widerspruch muss innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der geänderten Teilnahmebedingungen eingegangen sein. Lufthansa wird auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Bedeutung der Sechswochenfrist in der Mitteilung der geänderten Teilnahmebedingungen besonders hinweisen. Übt der Teilnehmer sein Widerspruchsrecht aus, gilt der Änderungswunsch von Lufthansa als abgelehnt. Die Teilnahme wird dann ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgesetzt. Das Recht beider Vertragspartner zur Kündigung des Vertragsverhältnisses gem. Ziffer 5.1 bleibt hiervon unberührt.
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6.5.  Übertragung von Rechten auf Dritte
Die Rechte aus dieser Vereinbarung sind nicht auf Dritte übertragbar.
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6.6.  Verweis auf die gültigen Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB)
Es gelten darüber hinaus grundsätzlich die jeweils gültigen Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Lufthansa Group bzw. des jeweiligen Benefit Airline Partners
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6.7.  Recht, Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Sofern der Teilnehmer eine Firma, eine juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit dem Lufthansa Group PartnerPlusBenefit Firmenbonusprogramm vereinbart.
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6.8.  Salvatorische Klausel
Sofern einzelne Klauseln der bevorstehenden Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine Bestimmung ersetzt, die üblicherweise dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
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7.  Kontakt – PartnerPlusBenefit Service Center
Für jegliche Fragen, Wünsche oder Reklamationen rund um PartnerPlusBenefit steht das PartnerPlusBenefit Service Center zur Verfügung.
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Airline Partner Übersicht

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